Überblick:
- Geschäftsbericht
- PSV-Absicherung wird teurer
- Beitragsätze der gesetzlichen Krankenversicherungen werden zum 01.07.2009 auf 14,9 Prozent gesenkt
- Öko-Test Ausgabe 10/2008
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
- Ausbau der Altersvorsorge-Förderung beschlossene Sache
- Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht sich ab 01.07.2008
- Pressemitteilungen
- Altersgrenzenanpassungsgesetz - Rente mit 67
Geschäftsbericht
80. Geschäftsbericht 2009
Geschäftsverlauf der PKDW im PDF-Format
PSV-Absicherung wird teurer
Nach einer Meldung des Pensions-Sicherungs-Verein wäre aus heutiger Sicht für 2009 aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise und der einhergehenden rasant ansteigenden Insolvenzen ein Beitragssatz von 13,5 Promille erforderlich. Aufgrund weiterer Insolvenzen kann sich der Beitragssatz sogar noch erhöhen. Anfang November 2009 wird über die Festsetzung des Beitragssatzes entschieden.
Zusagen über die PKDW sind davon nicht betroffen. (Stand: Juli 2009)
Beitragssatz für gesetzliche Krankenversicherung ab 01.01.2009 bei 15,5 %
Mit der Einführung des sog. Gesundheitsfonds wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen neu gestaltet. In diesem Zusammenhang hat das Bundeskabinett am 29.10.2008 den neuen Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung beschlossen. Dieser wird ab dem 01.01.2009 für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich bei 15,5 % liegen. Neu ist, dass nun alle gesetzlichen Krankenversicherungen einen einheitlichen Beitragssatz haben.
Der sog. paritätische Beitragssatz, der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen zu tragen ist, liegt bei 14,6 %, weitere 0,9 % trägt der gesetzlich Krankenversicherte alleine. Versorgungsbezüge aus Betrieblicher Altersversorgung unterliegen nach wie vor der Krankenkassenbeitragspflicht in vollem Umfang.
Durch diese Maßnahme erhofft sich die Bundesregierung Mehreinnahmen in Höhe von 11 Milliarden Euro.
Beitragsätze der gesetzlichen Krankenversicherungen werden zum 01.07.2009 auf 14,9 Prozent gesenkt
Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Konjunkturprogramm werden der für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich festgelegte allgemeine und der ermäßigte Beitragssatz durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 02.03.2009 mit Wirkung ab 01.07.2009 um 0,6 Beitragssatzpunkte gesenkt. Hierzu wurde die GKV-Beitragssatzverordnung dahingehend angepasst, dass vom vorgenannten Zeitpunkt an der allgemeine Beitragssatz 14,9 Prozent (und der ermäßigte Beitragssatz 14,3 Prozent) beträgt.
Die Senkung des allgemeinen Beitragssatzes wirkt sich direkt ab 01.07.2009 auf die Beitragsbemessung zur Krankenversicherung aus. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden dann aus dem Zahlbetrag der Versorgungsbezüge und unter Anwendung des neuen allgemeinen Beitragssatzes in Höhe von zukünftig 14,9 Prozent ermittelt.
Öko-Test Ausgabe 10/2008
In der Oktober-Ausgabe der Öko-Test, findet sich ein Test zum Thema Pensionskassen, in dem die PKDW unter anderem im Bereich der garantierten Monatsrente, mit dem 1. Platz abschnitt. Klicken Sie auf das Bild unten, um sich alle Ergebnisse des Tests anzusehen.
Den vollständigen Bericht erhalten Sie hier bei Öko-Test.
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Lesen Sie hier, einen Auszug aus der Veröffentlichung "Vorsorgender Verbraucherschutz in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge", der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. In dem Bild unten, sehen Sie verschiedene Auschnitte aus diesem Bericht. Per Klick gelangen Sie direkt an die entsprechende Stelle im PDF-Dokument (funktioniert nicht mit allen Acrobat Reader Versionen).
Hier geht es direkt zur Homepage des Herausgebers.
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Ausbau der Altersvorsorge-Förderung beschlossene Sache
Das Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches SGB ist beschlossen und im Bundesgesetzblatt vom 17.12.2007 verkündet.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
• Die Sozialversicherungsfreiheit bleibt für Entgeltumwandung unbefristet bestehen. Damit ist die Attraktivität der Betrieblichen Altersversorgung über 2009 hinaus gesichert. Im Jahr 2008 bleiben damit Einzahlungen von bis zu 2.544 Euro von Steuern und Sozialabgaben befreit.
• Die gesetzliche Unverfallbarkeit wird auf das 25. Lebensjahr gesenkt.
• Für ab 2008 geborene Kinder werden die Riester-Zulagen von derzeit 185 Euro auf 300 Euro je Kind erhöht.
Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht sich ab 01.07.2008
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird zum 01.07.2008 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 % erhöht. Darauf verständigten sich die Spitzen von Union und SPD im Koalitionsausschuss. Die Beitragserhöhung ist erforderlich, um die Leistungen von 2008 bis 2012 in drei Stufen zu erhöhen. Das gilt insbesondere für die ambulante Pflege zu Hause durch professionelle Pflegedienste sowie für das Pflegegeld, das in erster Linie Angehörige erhalten.
Pressemitteilungen
BSG: volle Krankenkassen-Beitragspflicht auf Betriebsrenten ist rechtmäßig
BVerfG: Rechtmäßigkeit der vollen Krankenkassenbeitragspflicht auf Betriebsrenten





