Arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung

Arbeitgeber führen seit 1930 ihre Altersversorgung mit der PKDW durch; bei der Umsetzung Ihrer Versorgungssysteme steht Ihnen die PKDW als kompetenter Berater mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung.

Ob als klassisches Modell der arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung mit 4% AG-Beitrag und 2% AN-Beitrag oder unter Beteiligung am Unternehmenserfolg, mit den Tarifen der PKDW setzen Sie die Altersversorgung flexibel, transparent und verwaltungsarm um. Die PKDW verwendet ausschließlich Tarife ohne Provisionszahlungen und Abschlusskosten; Stornoabzüge fallen nicht an.

Informieren Sie sich hierzu über die Studie ‚Vorsorgender Verbraucherschutz in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge der Verbraucherzentrale Bundesverband, unter Aktuelles oder unter http://www.vzbv.de/.

Die Fördermöglichkeiten für Ihre arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung:


Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

Beiträge des Arbeitgebers (rein arbeitgeberfinanziert oder aus Entgeltumwandlung) aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer kapitalgedeckten Betrieblichen Altersversorgung sind seit dem 01.01.2002 bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) gemäß § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei.

Bei einem Versicherungsbeginn ab dem 01.01.2005 erhöht sich der steuerfreie Betrag nochmals um 1.800 Euro.

Mit dem Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches SGB wurde die Weiterführung der Sozialversicherungsfreiheit bei Entgeltumwandlung beschlossen.

Somit ist folgender Förderrahmen gesetzlich gegeben:

 

  • Steuerfreiheit in Höhe von 4% der BBG, dies sind für 2010 2.640 Euro
    mit Sozialversicherungsfreiheit in gleicher Höhe
  • Zusätzliche Steuerfreiheit für Neuverträge ab 01.01.2005  → 1.800 Euro

 

Der Mitarbeiter, der an dieser so geförderten Altersversorgung teilnimmt, spart meistens mehr als die Hälfte des gewünschten Beitrags an Steuern und Sozialabgaben ein.