Riesterrente
Seit Einführung des Altersvermögensgesetzes im Jahr 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine staatlich geförderte Altersvorsorge, auch „Riester-Rente“ genannt. Bei der PKDW besteht die Möglichkeit, die Riester-Rente über die Betriebliche Altersversorgung in einen Vertrag im Wege der Entgeltumwandlung einfließen zu lassen.
Ebenso wie bei der Bruttoentgeltumwandlung steht hier der Tarif A (Unisex-Tarif) zur Verfügung.
Bei der Riesterförderung kann jeder Mitarbeiter, der in 2010 4% seines Vorjahresbruttoeinkommens, (mindestens jedoch 60,00 €), in seine Altersversorgung einbringt (maximal 2.100,00 € inklusive der Zulagen), staatliche Zulagen beantragen. Voraussetzung für die Zulageförderung ist jedoch, dass die Altersvorsorge aus individuell versteuertem und mit Sozialabgaben versehenem Einkommen (Netto) betrieben wird. Die Förderung (Zulage) ist vom jeweiligen Vorjahreseinkommen, vom Familienstand sowie von der Kinderzahl abhängig. Die Riester-Zulage setzt sich aus der Grundzulage von 154,00 € und der Kinderzulage von 185,00 € zusammen. Für ab dem 01.01.2008 geborene Kinder beträgt die Zulage 300,00 €.
Der zu entrichtende Beitrag setzt sich aus Eigenleistung und staatlichen Zulagen zusammen.
Beispiel einer Berechnung:
Verdienst im Jahr 2009: 35.790,00 €, verheiratet, 2 Kinder
Mindesteigenbeitrag für 2010:
35.790,00 € Vorjahresbruttoeinkommen x 4% = 1.431,60 €
1.431,60 € - 154,00 € - 185,00 € - 185,00 € = 907,60 € Eigenbeitrag
Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung überprüft das Finanzamt zusätzlich, ob ein geltend zu machender Sonderausgabenabzug günstiger ausfällt als die Zulageförderung. Ist der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug größer als der Anspruch auf Zulage, wird der zusätzliche Sonderausgabenabzug gewährt.
Hinweise:
Bei Inanspruchnahme der Riesterförderung ist eine Kapitalleistung (100%) ausgeschlossen.
Jedoch besteht die Wahlmöglichkeit der Teilkapitalisierung (30%) und der monatlichen lebenslangen Rente (70%) auch bei riestergeförderten Beiträgen.
Leistungen aus der Betrieblichen Altersversorgung sind generell versicherungspflichtig.
Bei der Umsetzung der Riesterförderung im Wege der Entgeltumwandlung in den PKDW-Tarif entstehen keine Abschlusskosten und es werden keine Provisionen fällig.



