Tarifliche Altersvorsorge
Mit den Tarifen der PKDW wird die vollständige Umsetzung von Tarifverträgen zur Altersversorgung aller Branchen gewährleistet.
Nachstehend einige Beispiele für die mit der PKDW umgesetzten Tarifmodelle:
Das Chemie-Modell
Seit dem 01.01.2006 fließen die früheren Vermögenswirksamen Leistungen ausschließlich Altersversorgungszwecken zu. Der Arbeitgeber gewährt zum Aufbau einer Altersversorgung einen Entgeltumwandlungsgrundbetrag von jährlich 478,57 Euro und fördert diesen zudem mit 134,98 Euro, so dass ein erster Baustein für die Alterssicherung in Höhe von 613,55 Euro zur Verfügung steht. Für die Alt-VWL-Verträge gilt ein Vertrauensschutz bis 2011; Neuverträge werden seit dem 01.01.2006 nicht mehr umgesetzt.
In der Regel kann jeder Arbeitnehmer seinen laufenden VWL-Vertrag aus seinem Nettogehalt bedienen; der Arbeitgeber führt diesen weiterhin an die entsprechende Stelle ab. Hier macht eine Beispielrechnung deutlich, dass durch die Brutto-Entgeltumwandlung eine Erhöhung des Nettogehaltes –gegenüber dem bisherigen VWL-Sparens - erreicht wird. Ein Effekt, der sich aus der Anwendung der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit ergibt.
Die zweite Komponente des Chemie-Modells ergänzt die erste Stufe um eine weitere Arbeitgeberförderung. Für die Umwandlung von jeden weiteren 100 Euro aus der Jahresleistung, Urlaubsgeld oder laufendem monatlichem Entgelt erhält der Arbeitnehmer einen Betrag von 13 Euro.
Zum 01.05.2008 abgeschlossen: Der „Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie“.
Hiernach gewähren die Arbeitgeber pro Jahr und Tarifbeschäftigten ab 01.01.2010 einen Demografiebetrag von 300 Euro, der in einen betrieblichen Demografiefonds fließt. Jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres erhöht sich dieser Betrag um den jeweiligen prozentualen Tariferhöhungssatz des Vorjahres, erstmals zum 01.01.2011. Die Betriebsparteien können durch freiwillige Betriebsvereinbarung entscheiden, welchem Zweck der Demografiebetrag zugeführt wird.
Zur Wahl stehen die Instrumente:
- Langzeitkonten
- Alltersteilzeit
- Teilrente
- (BUC) Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Chemie
- Tarifliche Altersvorsorge
Erzielen die Betriebsparteien hierüber bis zum 31.12.2009 keine Einigung, so greift eine Auffangregelung. In Unternehmen bis 200 Beschäftigten muss der Demografiebetrag für die tarifliche Altersvorsorge verwendet werden; ab 201 Beschäftigten muss der Betrag in Form eines Langzeitkontos zur Verfügung gestellt werden. Fließt der Demografiebetrag in die tarifliche Altersvorsorge fördert der Arbeitgeber dies noch mit 39,- Euro jährlich (13,- € für 100,- € umgewandelten Betrag)
Bei der Umsetzung des neuen Tarifvertrages oder bei der Ermittlung Ihrer betrieblichen Demografie-Analyse ist die PKDW Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Tabelle geförderte Umwandlungsbeiträge 2010 (pdf)
Hier weitere Informationen anfordern.
Tarifmodell der Metall- und Elektroindustrie
Mit dem im April 2006 abgeschlossenen Tarifvertrag zu Altersvermögenswirksamen Leistungen (TV AVWL) haben die Tarifparteien der Metall- und Elektroindustrie ihr im Jahr 2001 begonnenes Engagement für die Betriebliche Altersversorgung weiter ausgebaut. Der Tarifvertrag garantiert den Beschäftigten jährlich 319,08 Euro bzw. 26,59 Euro im Monat für die persönliche Altersvorsorge; die alten Vermögenswirksamen Leistungen haben als klassisches Sparmodell ausgedient und laufen mit Übergangsfristen aus.
Unternehmen haben zur Umsetzung des TV AVWL drei Möglichkeiten:
Arbeitnehmer bringen den Arbeitgeberbeitrag von 319,08 € jährlich in
- a) einen privaten „Riester-Vertrag“ ein oder
- b) wie bisher im Wege der Entgeltumwandlung oder
- c) entscheiden sich für eine arbeitgeberfinanzierte
Altersversorgungszusage.
Vereinbaren die Betriebsparteien verbindlich, dass die arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung gemäß Modell c) für alle Beschäftigten gelten soll, so braucht der Arbeitgeber die Möglichkeiten a) und b) seinen Arbeitnehmern nicht mehr anzubieten.
In der Zwischenzeit gibt es hierzu bereits einige interessante Umsetzungs- und Gestaltungsvarianten. Immer mehr Unternehmen, denen sozialpartnerschaftlich mit dem Betriebsrat eine breite Beteiligung an dem Modell TV AVWL wichtig ist, stocken den monatlichen Betrag von 26,59 Euro – bei entsprechend festgeschriebener Beteiligungsquote – um die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge auf. Dies ist ein positives Signal und somit ein wichtiger Baustein für die Zukunftssicherung. Durch Zusammenarbeit bei Betriebsvereinbarungen, gemeinsamen Informationsveranstaltungen bei Einführung und Umsetzung des TV AVWL konnten bereits hohe Beteiligungsquoten in diesem Jahr erreicht werden.



