Tarifliche Altersvorsorge

Umsetzung Chemie-Tarifvertrag zur Altersvorsorge

In einem ersten Schritt schlossen die Tarifparteien der Chemischen Industrie bereits 2005 einen Tarifvertrag zur Förderung der Altersversorgung aller Arbeitnehmer.

 

Entgeltumwandlungsgrundbetrag plus Förderung anstelle von VWL

Bereits seit 2006 erhalten Arbeitnehmer anstelle ihrer Vermögenswirksamen Leistungen die Chemietarifförderung I. Der Tarifvertrag sieht vor, dass die Vermögenswirksamen Leistungen ausschließlich in Form eines Entgeltumwandlungsgrundbetrages in die Altersversorgung fließen. Für bestehende VWL-Verträge bestand Vertrauensschutz bis zum 31.12.2011. Sie wurden auf Wunsch weiterbedient. Diese Möglichkeit endet am 01.01.2012.

 

Im Einzelnen sieht die Förderung aus dem Tarifvertrag wie folgt aus:

 

 

Chemietarifförderung I

Entgeltumwandlungsgrundbetrag (alte VWL)

Arbeitgeber-Förderung hierauf

Gesamtbetrag für die Altersvorsorge:

478,57 Euro

134,98 Euro

613,55 Euro

 

Chemietarifförderung II

Wandelt der Arbeitnehmer weitere 100 Euro im Wege der Entgeltumwandlung um, fördert der Arbeitgeber dies mit

Maximale Förderung in 2011:

 

13 Euro

 

226,45 Euro

 

Um die weitere Förderung aus der Chemietarifförderung II zu erhalten, ist die Umwandlung der Chemietarifförderung I Voraussetzung. Für die maximale Förderung der Chemietarifförderung II werden 1.800 Euro umgewandelt.

Zur Umwandlung stehen zur Verfügung:

-       die Jahressonderleistung (Weihnachtsgeld)

-       das Urlaubsgeld

-       laufendes monatliches Entgelt (je nach Vereinbarung)

Entsprechende Entgeltumwandlungsvereinbarungen gibt es in der Regel in der Personalabteilung.

 

Tarifliche Altersversorgung ist steuer- und sozialversicherungsfrei

Zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen können so bis zu 2.640 € (4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2011) steuer- und sozialabgabenfrei in die Betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden.

Die Rentenleistung aus diesen Beiträgen ist bei Auszahlung steuer-, krankenkassen- und pflegeversicherungspflichtig.

 

Um den eigenen Steuervorteil zu ermitteln, steht ein Online-Rechner zur Verfügung.

[Link zu Tarifrechner > Online-Rechner]

 

 

2. Schritt der Tarifparteien: Einführung des Demografiebeitrages

Im Mai 2008 wurde der Tarifvertrag „Lebensarbeitszeit und Demografie“ geschlossen. Mit der Chemieformel zum demografischen Wandel greifen BAVC und IG BCE die Herausforderungen der alternden Gesellschaft auf.

 

Die Chemiearbeitgeber gewähren pro Jahr und Tarifbeschäftigten ab 01.01.2010 einen Demografiebetrag von 300 Euro, der in einen betrieblichen Demografiefonds fließt. Jeweils zum 1.1. eines Kalenderjahres erhöht sich dieser Betrag um den jeweiligen prozentualen Tariferhöhungssatz des Vorjahres, erstmals zum 1.1.2011.

 

Zur Verteilung des Demografiefonds standen 5 Wege zur Auswahl: Langzeitkonten, Altersteilzeit, Teilrente, (BUC) Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Chemie und die tarifliche Altersvorsorge.

 

Haben sich Arbeitgeber und Betriebsrat auf die tarifliche Altersvorsorge als Weg für den Demografiefonds geeinigt, erhält der Arbeitnehmer hier zusätzlich noch die Chemietarifförderung II in Höhe von 39 Euro.

 

Mit dem Demografiebeitrag könnte die Altersversorgung, gespeist allein durch tarifliche Beiträge folgendermaßen aussehen:

 

 

Arbeitgeber-Beitrag für die Altersversorgung

Chemietarifförderung I

Entgeltumwandlungsgrundbetrag (alte VWL)

AG-Förderung hierauf

Gesamtbetrag:

 

478,57 Euro

134,98 Euro

613,55 Euro

Demografiefonds

plus Chemietarifförderung II

300 Euro

 39 Euro

Gesamtbeitrag

952,55 Euro

 

Diese Beträge sind über den Weg der Entgeltumwandlungsvereinbarung beim Arbeitgeber abrufbar.

 

PKDW-Leistungen aus diesem Beitrag können über den Tarifrechner ermittelt werden.

 

 


Tarifmodell der Metall- und Elektroindustrie

Mit dem im April 2006 abgeschlossenen Tarifvertrag zu Altersvermögenswirksamen Leistungen (TV AVWL) haben die Tarifparteien der Metall- und Elektroindustrie ihr im Jahr 2001 begonnenes Engagement für die Betriebliche Altersversorgung weiter ausgebaut. Der Tarifvertrag garantiert den Beschäftigten jährlich 319,08 Euro bzw. 26,59 Euro im Monat für die persönliche Altersvorsorge; die alten Vermögenswirksamen Leistungen haben als klassisches Sparmodell ausgedient und laufen mit Übergangsfristen aus.

Unternehmen haben zur Umsetzung des TV AVWL drei Möglichkeiten:

Arbeitnehmer bringen den Arbeitgeberbeitrag von 319,08 € jährlich in

        -    a) einen privaten „Riester-Vertrag“ ein oder
        -    b) wie bisher im Wege der Entgeltumwandlung oder
        -    c) entscheiden sich für eine arbeitgeberfinanzierte

Altersversorgungszusage.

Vereinbaren die Betriebsparteien verbindlich, dass die arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung gemäß Modell c) für alle Beschäftigten gelten soll, so braucht der Arbeitgeber die Möglichkeiten a) und b) seinen Arbeitnehmern nicht mehr anzubieten.

In der Zwischenzeit gibt es hierzu bereits einige interessante Umsetzungs- und Gestaltungsvarianten. Immer mehr Unternehmen, denen sozialpartnerschaftlich mit dem Betriebsrat eine breite Beteiligung an dem Modell TV AVWL wichtig ist, stocken den monatlichen Betrag von 26,59 Euro – bei entsprechend festgeschriebener Beteiligungsquote – um die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge auf. Dies ist ein positives Signal und somit ein wichtiger Baustein für die Zukunftssicherung. Durch Zusammenarbeit bei Betriebsvereinbarungen, gemeinsamen Informationsveranstaltungen bei Einführung und Umsetzung des TV AVWL konnten bereits hohe Beteiligungsquoten in diesem Jahr erreicht werden.