Regulierte Pensionskassen
In einer Welt sich verändernder rechtlicher Rahmenbedingungen wurde im Jahr 2005 in Deutschland erstmals der Begriff der Pensionskasse mit einer Legaldefinition unterlegt. Zukünftig wird zwischen lebensversicherungsähnlichen Pensionskassen (deregulierte Pensionskasse) und traditionellen Pensionskassen (regulierte Pensionskasse) unterschieden.
Zu den wichtigen Unterschieden gehören insbesondere die Beeinflussung des Versorgungswerks durch die Leistungsempfänger und die Rolle des Unternehmens als Träger der Betrieblichen Altersversorgung. Schließlich gehört zum Unterschied die Tatsache, dass bei traditionellen Pensionskassen kein externer Eigentümer an den Ertrags- und Kostenstrukturen von Betrieblichen Versorgungswerken partizipiert.
Die PKDW war eine der ersten Pensionskassen, die von der Möglichkeit der Regulierung unmittelbar nach ihrer Einführung Gebrauch gemacht hat.



