BVerfG: Rechtmäßigkeit der vollen Krankenkassenbeitragspflicht auf Betriebsrenten.
Gegen frühere Urteile des Bundessozialgerichts (BSG), die die Rechtmäßigkeit der Beitragspflicht zur Krankenkassenversicherung festgestellt hatten, sind Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt worden. Das BVerfG hat am 28.02.2008 die erste dieser Beschwerden mit einem Nichtannahmebeschluss nicht zur Entscheidung angenommen und somit das Urteil des BSG bestätigt. Damit ist die Rechtmäßigkeit der vollen Beitragspflicht bei Betriebsrentnern endgültig entschieden. Es sind zwar noch einige Verfassungsbeschwerden anhängig, doch es ist sehr wahrscheinlich, dass diese ebenfalls abgewiesen werden.



