Betriebliche Altersversorgung / Entgeltumwandlung
Zur Umsetzung der Betrieblichen Altersversorgung steht der auf Einmalbeiträgen beruhende ungezillmerte,Tarif A (Unisex-Tarif) zur Verfügung. Dieser lässt die flexible Gestaltung der Beitragszahlung zu (Beitragserhöhung, Beitragsverringerung, Sondereinzahlungen, Beitragsfreistellung mit der Möglichkeit der Wiederaufnahme der Beitragszahlung zu unveränderten Konditionen). Unterschiedliche Jahresbeiträge werden mittels einer Beitragsmeldung der Unternehmen ermöglicht und in einem jährlichen Kontoauszug für das Mitglied abgebildet.
Leistungsarten
Die Leistungen der PKDW stellen lebenslange Altersrenten, Berufsunfähigkeits- renten (wahlweise), Hinterbliebenenanwartschaften (grundsätzlich in Höhe von 60% Witwen- bzw. Witwer/eingetragener Lebenspartner sowie je Waise 15% Waisenrente, zusammen aber 100% nicht übersteigend). Eine Anwartschaft auf Altersrente kann in eine Anwartschaft auf Kapitalleistung umgewandelt werden. Bei Kapitalleistungen, die auf einer Altersrente von über 50 Euro monatlich basieren, wird die Hinterbliebenenversorgung aufrechterhalten.
Die Kapitalleistung ist drei Jahre vor Rentenbeginn zu beantragen.
Rentenalter
Das Rentenalter wird mit der Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Angehende Rentner können ihre Altersrenten und Kapitalleistungen zwischen den Altern 60 und 68 abrufen. Beim Rentenbeginn vor Alter 65 reduziert sich die Rente um ca. 0,4% pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme; beim Rentenbeginn nach Alter 65 erhöht sich die Rente um 0,6% pro Monat der hinausgeschobenen Inanspruchnahme.
Beiträge
Die Beiträge werden als Arbeitgeberbeitrag, Mitgliedsbeitrag oder durch Entgeltumwandlung eingebracht. Die Förderwege des Altersvermögens- und Alterseinkünftegesetzes stehen zur Verfügung: Beiträge können gemäß § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz steuer- und überwiegend sozialabgabenfrei in die Altersversorgung eingebracht werden. Der Mitarbeiter, der an dieser so geförderten Altersversorgung teilnimmt, spart meistens mehr als die Hälfte des gewünschten Beitrags an Steuern und Sozialabgaben ein.





