FAQ

 

Zwischen welchen Leistungsarten  kann ich mich entscheiden?

a) Monatliche lebenslange Rentenzahlung oder Kapitalleistung (100 %)
oder
b) Monatliche lebenslange Rentenzahlung oder Teilkapitalleistung (30 %) und Rentenzahlung (70%)

Zu welchem Zeitpunkt treffe ich meine Optionswahl?

Alle Neueintritte ab dem 01.08.2009 entscheiden sich sofort mit dem Antrag für eine Option. Mitglieder, die vor diesem Zeitpunkt eingetreten sind, treffen die Optionswahl bis zum 31.12.2010.

Wie erfolgt die Optionswahl?

Alle Mitglieder erhalten mit dem Kontoauszug ein Entscheidungsformular. Wenn Sie Ihre bisherige Option Kapitalleistung ersetzten möchten durch die Option Teilkapitalleistung mit anschließender Rentenzahlung, dann senden Sie uns das Entscheidungsformular entsprechend ausgefüllt zurück.

Ist die Entscheidung verbindlich?

Mit der gewählten Option ist die Leistungsart im Rentenalter nicht festgelegt. Die lebenslange Alterspension steht weiterhin im Vordergrund.

Die Entscheidung zwischen den Optionen Kapitalleistung und Teilkapitalleistung ist verbindlich.

Was beinhalten die Leistungsarten?  

Wie ist die Hinterbliebenenversorgung geregelt?

Nach der Teilkapitalleistung bezieht sich die Hinterbliebenenversorgung auf die verbleibende Rente.

Die Hinterbliebenenversorgung nach der Kapitalleistung fällt entsprechend höher aus.

Bei der Kapitalleistung bleibt die Hinterbliebenenversorgung vollständig aufrecht erhalten, wenn die erreichte Jahresanwartschaft größer als 600 Euro ist; beträgt die erreichte Jahresanwartschaft weniger als 600 Euro, wird die Hinterbliebenenversorgung mit abgefunden.

Warum muss ich mich jetzt für eine Kapital- oder Teilkapitalleistung entscheiden?

Die Pensionskasse sieht in erster Linie eine lebenslange monatliche Rentenzahlung vor. Die Tendenz der Mitglieder in Bezug auf Ihre Wahl der Kapital- oder Teilkapitalleistung wird benötigt, um die Planungssicherheit des Versorgungswerkes zu gewährleisten.

Was geschieht, wenn ich nicht auf das Schreiben antworte?

Sie behalten Ihre bisherige Tarifoption der Kapitalleistung, wenn Sie keine Wahl treffen.

Eine Rückantwort ist dann nicht notwendig.

Wie kann ich die Teilkapitalleistung zur Gestaltung des (Vor)Ruhestandes nutzen? 

Die Teilkapitalleistung ermöglicht Ihnen eine flexible Gestaltung Ihres (Vor)Ruhestandes durch eigene Einteilung der Auszahlungssumme. Bei einer Auszahlung der Teilkapitalleistung haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, die ausgezahlte Summe selbständig auf 2 Jahre zu verteilen. Zuzüglich der 70 %igen monatlichen Rentenleistung hätten Sie die Möglichkeit im Alter 65 bis 67 über eine entsprechend hohe monatliche Leistung zu verfügen (siehe Beispiel).

Tarif A – Beispiel

Alter des Mitarbeiters: 30 Jahre
Renteneintrittsalter gRV: 67 Jahre
Jährlicher Beitrag: 2.640,00 Euro in Tarif A ohne BU
Renteneintritt PKDW:  65 Jahre 

Nettoaufwand für AN: 679 Euro (56,58 Euro Nettoaufwand pro Monat)
Monatliche tarifgemäße Rente im Alter 65: 552,28 Euro
Oder 30% Teilkapitalleistung und sofort beginnende Rente:

   

Sowohl Vorruhestandzeiten wie im zuvor gezeigten Beispiel als auch der Wegfall staatlicher Förderungen im Zuge von Altersteilzeit können Sie mit der Teilkapitalleistung kompensieren.

Welche Voraussetzung gibt es für den Zeitpunkt der Antragsstellung?

Der Versorgungsfall, unabhängig von der Leistungsart, liegt zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr. Voraussetzung ist, dass das Erwerbseinkommen ganz oder teilweise wegfällt.

Gibt es Wartezeiten?

Der Antrag auf Auszahlung der Kapital- oder Teilkapitalleistung wird 3 Jahre vor dem Eintritt des Versorgungsfalles gestellt. Spätester Zeitpunkt für die Beantragung der Kapital- oder Teilkapitalleistung ist vor dem 65. Lebensjahr (3 Jahre Wartezeit). Auf Antrag kann jede Pension in eine Kapitalleistung oder Teilkapitalleistung umgewandelt werden.

Benötige ich eine Zustimmung von meinem Arbeitgeber?

Eine Zustimmung des aktuellen Arbeitgebers bei Firmenmitgliedern ist zum Zeitpunkt der Beantragung (3 Jahre vorher) in beiden Fällen erforderlich.

Gibt es eine Mindestanwartschaft für die Inanspruchnahme der Kapital- und Teilkapitalleistung?

Bei der 100 % igen Kapitalleistung gibt es keine Mindestanwartschaft. Bei der Teilkapitalleistung ist eine Mindestanwartschaft in Höhe von 1.200 Euro Jahresrente erforderlich, damit nach Auszahlung der Teilkapitalleistung eine lohnenswerte Altersrente verbleibt.

Wie werden die Beitragszahlungen nach der Entscheidung zwischen der Teilkapitalleistung und der Kapitalleistung behandelt?

a) Bei der Teilkapitalleistung gibt es keine Auswirkungen auf die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit. Nach Antragstellung auf Teilkapitalleistung bleibt die Beitragszahlung bis zum Versorgungsfall weiterhin steuerfrei und sozialversicherungsfrei.

b) Bei der Kapitalleistung entfällt die steuer- und sozialversicherungsfreie Beitragszahlung nach § 3 Nr. 63 EStG ab Entscheidungsdatum (in der Regel 3 Jahre vor dem Auszahlungszeitpunkt). Eine Ausnahme ist gegeben, wenn die Entscheidung 1 Jahr vor dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Erwerbsleben erfolgt.

Wie sieht die Versteuerung der Leistungen aus?

In der Regel werden Leistungen aus steuerfreien Beiträgen voll versteuert.

Unser Tipp: Legen Sie die Auszahlung der steuerpflichtigen Kapitalleistung bzw. Teilkapitalleistung in ein Jahr, in dem Sie keine Arbeitseinkünfte mehr haben und reduzieren Sie somit die Steuerbelastung. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn z.B. im Austrittsjahr Abfindungszahlungen oder weitere steuerpflichtige Versicherungsleistungen zur Auszahlung kommen.

Welche Ausschlüsse gibt es bei den Optionen Teilkapitalleistung und Kapitalleistung?

a) Die Teilkapitalleistung ist im Falle einer Alterspension bzw. vorgezogenen Alterspension mit einer Jahresanwartschaft von unter 1.200 Euro ausgeschlossen.

b) Die Kapitalleistung ist ausgeschlossen, wenn die Beitragszahlungen riestergefördert nach § 10a EStG geleistet wurden (§ 24 Nr. 8 c AVB).

c) Die Teilkapitalleistung und die Kapitalleistung sind ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber die Zustimmung verweigert.

Wie stelle ich den Antrag auf Kapitalleistung oder Teilkapitalleistung?

Den Antrag auf Auszahlung der Teilkapitalleistung oder der Kapitalleistung stellen Sie drei Jahre vor dem Eintritt des Versorgungsfalles und holen ebenfalls die Zustimmung Ihres aktuellen Arbeitgebers ein. Das Formular erhalten Sie bei der PKDW. Sie haben die Möglichkeit, sich das entsprechende Formular auf unserer Internetseite herunter zu laden oder Sie rufen uns an und wir senden es Ihnen zu.

Was mache ich bei weiteren Fragen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – telefonisch, per E-Mail oder per Post.

Wir beraten Sie gerne.