Tarif A: Klassische Rentenversicherung
Der Tarif A gewährleistet eine flexible Beitragsgestaltung, die sich jederzeit an unternehmensbezogene oder individuelle wirtschaftliche Verhältnisse anpassen lässt.
Mit laufenden Einmalbeiträgen lässt der Tarif A sowohl ein Herauf- als auch ein Herabsetzen der Beiträge jederzeit zu, Einmalzahlungen können ebenfalls eingebracht werden. Bei einer Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach Beitragsfreistellung wird die Mitgliedschaft ebenfalls zu unveränderten Konditionen fortgeführt.
Der Jahresbeitrag der Rente setzt sich aus Steigerungsbeträgen zusammen, die von den in jedem Kalenderjahr gezahlten Beiträgen sowie von dem Lebensalter des Mitglieds im Jahr der Beitragszahlung abhängig sind. Die Steigerungsbeträge ergeben sich aus den in den Tarifbedingungen abgebildeten Prozentsätzen.
Wir informieren Sie gerne. Beispielberechnungen finden Sie hier:
Leistungsarten
Die Leistungen der PKDW stellen lebenslange Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten (wahlweise) und Hinterbliebenenrenten (60% Witwen-,Witwer- oder eingetragene Lebenspartnerschafts-Versorgung sowie 15% Waisenrente je Waise, zusammen aber 100% nicht übersteigend) dar.
Eine Altersrente kann in eine Kapitalleistung (100%) bzw. Teilkapitalleistung (30%) mit sofort beginnender Rentenleistung umgewandelt werden. Bei Aufnahme in die PKDW ist eine Option (Kapitalleistung oder Teilkapitalleistung) einzuwählen. Der Antrag auf die entsprechende Kapitalleistung ist drei Jahre vor Rentenbeginn zu stellen.
Die Hinterbliebenenversorgung bleibt bei einer abzufindenden Altersrente (Kapitalleistung 100%) von über 50 Euro monatlich aufrechterhalten.
Näheres zur Teilkapitalleistung entnehmen Sie bitte der FAQ -> Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Rentenalter
Das Rentenalter wird mit der Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Angehende Rentner können ihre Altersrenten und Kapitalleistungen zwischen den Altern 60 und 68 abrufen. Beim Rentenbeginn vor Alter 65 reduziert sich die Rente um ca. 0,4% pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme; beim Rentenbeginn nach Alter 65 erhöht sich die Rente um 0,6% pro Monat der hinausgeschobenen Inanspruchnahme. Eine Beitragszahlung ist bis zum Alter 67 möglich.





