Tarif A: Unsere klassische Rentenversicherung – flexibel und sicher

Unsere klassische Rentenversicherung, der Tarif A, bietet sowohl Ihnen als Arbeitgeber wie auch Ihren Mitarbeitern hohe Sicherheiten und größtmögliche Flexibilität:

Beiträge flexibel gestalten

Der Tarif A bietet unseren Mitgliedern jederzeit die Möglichkeit, ihren Beitrag zu verändern. Gleiches gilt für Sie als Mitgliedsunternehmen. Sie können zum Beispiel auch erfolgsabhängige oder andere variable Vergütungen gefördert zum Aufbau von Altersversorgung nutzen. Wenn der Beitrag individuell angepasst werden soll, setzen wir dies ohne zusätzliche Kosten um.

Die Beiträge werden vom Arbeitgeber oder von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst staatlich gefördert eingebracht. Beiträge der Mitarbeiter/innen, die durch Entgeltumwandlung in die Altersversorgung fließen, können zum Beispiel sein:

  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Ein Teil des laufenden monatlichen Einkommens
  • Andere, über tarifvertragliche Regelungen zugelassene Einkommensbestandteile

Wenn ein Mitglied die Beitragszahlung (vorerst) einstellen möchte, aber weiterhin im Unternehmen beschäftigt ist, benötigen wir darüber keine explizite Information. Sie führen ihn dann einfach nicht länger in der (elektronischen) Beitragsmeldung auf.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Steuerlichen Behandlung der Beiträge.

Mehr Möglichkeiten für Ihre Mitarbeiter

Sofern Ihr Unternehmen in der Versorgungsregelung nichts anderes vereinbart, können unsere neuen Mitglieder sich bei Beantragung der Mitgliedschaft bei der PKDW für eine von zwei möglichen Alternativleistungen zur gewöhnlichen monatlichen, lebenslangen Altersrente entscheiden – für die Kapitalleistung oder die Teilkapitalleistung.

Die gewählte Option kann dann – wenn gewünscht – drei Jahre (Kapitalleistung) bzw. 12 Monate (Teilkapitalleistung) vor Rentenbeginn beantragt werden.

Die Möglichkeit eine lebenslange, monatliche Rentenzahlung zu erhalten, besteht also grundsätzlich weiterhin.

Wahlmöglichkeiten

Leistungswahl 1

Liegt bei Antragstellung keine Optionswahl vor, so verbleibt nur die Option auf eine Kapitalleistung (§ 24 Ziffer 8 d) Abs. 1 Satz 2, AVB).

Nähere Informationen zur Wahl der Kapital- bzw. Teilkapitalleistung erhalten Sie in unserer Information zur Wahl der Option Kapitalleistung / Teilkapitalleistung

Wenn die Kapitalleistung in Anspruch genommen wird, wird die voraussichtliche Rente in einer Summe ausgezahlt. Liegt die Jahresanwartschaft über 600,00 Euro, bleibt die Hinterbliebenenversorgung aufrechterhalten.

Hierfür ist, sofern der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht, die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

In den Vorruhestand mit der PKDW – das Modell Teilkapitalleistung

Die PKDW bietet Ihren Mitarbeiterinen und Mitarbeitern mit der Teilkapitalleistung eine flexible Gestaltung ihres (Vor-)Ruhestands an. Insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 in der gesetzlichen Rentenversicherung, besteht mit der Teilkapitalleistung die Möglichkeit, Vorruhestandsjahre zu überbrücken und somit den Ausstieg aus dem Erwerbsleben früher zu erreichen.

Dieses Modell bietet sich ebenfalls im Zuge von Altersteilzeit an. Hier können die wegfallenden staatlichen Förderungen durch die Teilkapitalleistung aufgefangen werden.

Die Auszahlung der Teilkapitalleistung erfolgt im Zeitpunkt des Versorgungsfalles; die Höhe ist auf 30 % der Jahresanwartschaft bestimmt. Die verbliebene Altersrente beginnt ebenfalls im Zeitpunkt des Versorgungsfalles. Der Versorgungsfall liegt zwischen den Altern 60 / 62 und 68, Voraussetzung ist lediglich, dass das Erwerbseinkommen ganz oder teilweise wegfällt.

In dem Beispiel wird ein gleichbleibender Jahresbeitrag bis zum Alter 65 von 3.624,00 Euro (brutto) unterstellt (302,00 Euro monatlich). Die Teilkapitalleistung ermöglicht bei entsprechender Verteilung der Leistung auf zwei Jahre und gleichzeitig beginnender Rentenleistung eine zur Verfügung stehende tarifgemäße Gesamtrente in Höhe von 1.721,00 Euro zur Überbrückung der Zeit des Vorruhestandes zwischen 65 und 67 Jahren, d.h. bis zur Inanspruchnahme der abschlagsfreien gesetzlichen Rente.

Die PKDW-Rente in Höhe von 256,00 Euro wird lebenslang weitergezahlt.

Rentenbeginn flexibel festlegen

Das Renteneintrittsalter wird mit der Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Bei uns können Ihre Mitarbeiter ihre Altersrenten oder Kapitalleistungen im Alter zwischen 62 (Mitglieder mit Versicherungsbeginn bis 31.12.2011: ab Alter 60) und 68 Jahren abrufen.

Vor Erreichen des 65. Lebensjahres kann die Rente sogar schon dann bezogen werden, wenn das Einkommen wegfällt oder reduziert wurde, zum Beispiel während der Altersteilzeit.

Wenn die Rente erst nach dem 65. Lebensjahr bezogen wird, erhöht sich diese bei Mitgliedschaften mit einem Versicherungsbeginn bis zum 30.06.2015 um 0,6 %, bei Mitgliedschaften mit einem Versicherungsbeginn ab dem 01.07.2015 um 0,35 % und bei Mitgliedern mit einem Versicherungsbeginn ab dem 01.01.2017 um 0,3 % pro Monat der hinausgeschobenen Inanspruchnahme.

Bei Rentenbeginn vor Vollendung des 65. Lebensjahres reduziert sie sich aufgrund des längeren Rentenbezugs um zirka 0,4 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme.

Weitere Vorteile für Ihre Mitarbeiter

Unser Tarif A enthält grundsätzlich eine Hinterbliebenenversorgung. Die Höhe ergibt sich aus der zum Todeszeitpunkt erreichten Anwartschaft bzw. Pension.

Bezugsberechtigte Personen sind:

  • Witwen, Witwer und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner (60 %)
  • Minderjährige bzw. unterhaltsberechtigte Kinder unter 25 Jahren (15 % für Halbwaisen; 30 %, sofern keine weitere Hinterbliebenenleistung in Anspruch genommen wird)

Ein zusätzlicher Berufsunfähigkeitsschutz kann auf Wunsch in den Tarif eingewählt werden. Die Höhe der Leistung ergibt sich aus der Summe der erreichten Rentenbausteine zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit.

Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Information zum Berufsunfähigkeitsschutz.

Betriebliche Altersversorgung

Sie als Arbeitgeber melden Ihre Mitarbeiter mit unserem Antragsformular zur Mitgliedschaft bei der PKDW an.

Der Arbeitnehmer wählt seine gewünschten Tarifoptionen (mit / ohne Berufsunfähigkeitsschutz; mit Option auf Kapital- / Teilkapitalleistung).

Bei Einwahl des Berufsunfähigkeitsschutzes füllt der Mitarbeiter zusätzlich den Gesundheitsfragebogen aus.

Verpflichtungsorientierte Kapitalanlage

Bei uns als traditionelle Pensionskasse kommen anfallende Überschüsse unseren Mitgliedern und Rentnern zugute, da keine Gewinnverwendung für Aktionäre anfällt. Anwartschaften sowie laufende Renten werden regelmäßig durch die wirtschaftlichen Ergebnisse des jeweiligen Geschäftsjahres der PKDW angepasst.

Als solider Anbieter, der seit mehr als 85 Jahren am Markt ist, setzen wir auf nachhaltige, verpflichtungsorientierte Kapitalanlagen. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit bietet die PKDW größtmögliche Transparenz und Offenheit. Pensionskassen unterstehen zudem der staatlichen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Vermögen des Deckungsstocks wird von externen Treuhändern überwacht.