Riester-Förderung einbringen

Bei uns haben Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, die Riester-Rente über die Betriebliche Altersversorgung in einen Vertrag im Wege der Entgeltumwandlung einfließen zu lassen. Seit Einführung des Altersvermögensgesetzes im Jahr 2002 haben Ihre Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine staatlich geförderte Altersvorsorge, auch Riester-Rente genannt. Bei der PKDW steht Ihnen dafür unsere klassische Rentenversicherung, der Tarif A, unsere fondsgebundene Rentenversicherung, der Tarif E sowie unser neuester Tarif, der Tarif K (hybrid), zur Verfügung.

Staatliche Zulagen sichern

Bei der Riester-Förderung kann jeder Mitarbeiter, der 4 % seines Vorjahresbruttoeinkommens in seine Altersversorgung einbringt, staatliche Zulagen beantragen.

Der Beitrag muss mindestens 60,00 Euro und darf maximal 2.100,00 Euro inklusive der Zulagen betragen. Voraussetzung für die Zulage ist jedoch, dass die Altersvorsorge aus individuell versteuertem und mit Sozialabgaben versehenem Einkommen, also netto, betrieben wird. Die staatliche Zulage ist vom jeweiligen Vorjahreseinkommen, vom Familienstand sowie von der Kinderzahl abhängig. Die Riester-Zulage setzt sich aus der Grundzulage von 175,00 Euro und der Kinderzulage von 185,00 Euro pro Kind zusammen. Für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder beträgt die Zulage sogar 300,00 Euro. Der zu entrichtende Beitrag setzt sich somit aus Eigenleistung und staatlichen Zulagen zusammen.

PKDW-Riester-Rente-2020

Bei der Einkommensteuerveranlagung überprüft das Finanzamt zusätzlich, ob ein geltend zu machender Sonderausgabenabzug günstiger ausfällt als die Zulagenförderung. Ist der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug größer als der Anspruch auf Zulage, wird der zusätzliche Sonderausgabenabzug gewährt.

Gleichstellung betrieblicher und privater Riester-Vertäge

Seit dem 01.01.2018 werden betriebliche Riester-Verträge privaten Riester-Verträgen gleichgestellt. Damit werden in der Rentenphase keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr erhoben! Dies gilt für Mitglieder der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).

Keine Kapitalleistung möglich

Wenn die Riester-Förderung bei der Betrieblichen Altersversorgung in Anspruch genommen wird, ist eine Kapitalleistung ausgeschlossen. Unsere Mitglieder haben jedoch die Möglichkeit, sich das Kapital zu 30 % auszahlen zu lassen zuzüglich einer 70 %-igen lebenslangen Rente.

Bei Fragen zur Riester-Rente schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie an:

E-Mail: info@pkdw.de
Tel: 0203 99219-72