Wichtige Information für Tarifbeschäftigte in der Chemie

Tarifmitarbeiter/innen in der chemischen Industrie haben Sie einen Anspruch auf den Entgeltumwandlungsgrundbetrag (ehemals Vermögenswirksame Leistungen) in Höhe von 478,57 Euro. Wird dieser Betrag für die Betriebliche Altersversorgung (BAV) verwendet, erhöht er sich um weitere 134,98 Euro (Tarifförderung I) auf insgesamt 613,55 Euro. 

Der Tarifvertrag »Lebensarbeitszeit und Demografie« wurde im Jahr 2015 neu gefasst. Damit gewährt der Arbeitgeber jedem Tarifmitarbeiter und jeder Tarifmitarbeiterin einen Anspruch auf den Demografiebetrag, der unter anderem für die tarifliche Altersversorgung (tAV) genutzt werden kann. Dieser lag im Jahr 2015 bei 338,42 Euro, in 2016 bei 550,00 Euro und beträgt seit 2017 750,00 Euro.

Vorteile der Einbringung in die Betriebliche Altersversorgung

Entscheidet sich der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin dazu seine/ihre Betriebliche Altersversorgung weiter aufzubauen, fördert der Arbeitgeber diese Entscheidung also mit zusätzlichen Beiträgen. Damit erhalten Tarifangestellte ohne dass sie selbst etwas hinzuzahlen, einen jährlichen Arbeitgeber-Beitrag in Höhe von 1.454,55 Euro (in 2021), der sich aus Entgeltumwandlungsgrundbetrag, der Chemietarifförderung I, dem Demografiebetrag und der Chemieförderung II (13,00 Euro pro 100,00 Euro) zusammensetzt. 

Tarifvertrag »Moderne Arbeitswelt«

Im Jahr 2020 wurde nach dem Tarifvertrag »Moderne Arbeitswelt« ein Zukunftsbetrag eingeführt, der prozentual abhängig vom monatlichen Tarifentgelt ist. Im Jahr 2020 lag dieser bei 9,2 %, 2021 beträgt er 13,8 %, 2022 steigt er auf 23 %. Dieser Betrag kann ebenfalls für die tAV verwendet werden (§ 2 Ziffer 3, § 4 TV Moderne Arbeitswelt i.V.m. § 16).

Voraussetzung hierfür ist, dass sich zunächst die Betriebsparteien für den Verwendungszweck der »tariflichen Altersvorsorge« entscheiden und der Arbeitnehmer anschließend auch die individuelle Verwendung des Zukunftsbetrages für die tAV wählt. In diesem Fall erhöht sich der Zukunftsbetrag um die Chemietarifförderung II, sofern der gesamte Umwandlungsbetrag einschließlich der Chemietarifförderung die Grenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) nicht übersteigt.

Für das Jahr 2023 können maximal 3.504,00 Euro (4 % der Beitrags-bemessungsgrenze) steuer- und sozialversicherungsfrei in die BAV eingebracht werden.

Für jede 100,00 Euro, die der Arbeitnehmer selbst von seinem Brutto-Gehalt umwandelt, erhält er zusätzlich 13,00 Euro Förderung vom Arbeitgeber.

 

Zur Ermittlung der voraussichtlichen Leistung bei der PKDW kann unser Tarifrechner genutzt werden.