Hinterbliebenenversorgung
Für Ihre Hinterbliebenen ist gesorgt
Witwen, Witwer und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner erhalten eine lebenslange Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 % der erreichten Anwartschaft oder Rente.
Kinder bekommen bis zur Vollendung des 18. bzw. 25. Lebensjahres – sofern sie unterhaltsberechtigt sind – eine Waisenrente in Höhe von 15 %; bei Vollwaisen beträgt diese 30 %.
Die Hinterbliebenenversorgungen werden in der Regel auch im Falle einer Kapitalleistung aufrecht erhalten.