Riester-Förderung einbringen

Seit Einführung des Altersvermögensgesetzes im Jahr 2002 haben Sie als Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine staatlich geförderte Altersvorsorge, auch Riester-Rente genannt. Bei der PKDW können Sie die Riester-Rente über die Betriebliche Altersversorgung in einen Vertrag im Wege der Entgeltumwandlung einfließen lassen. Dafür steht Ihnen unsere klassische Rentenversicherung, der Tarif A  sowie unsere fondsgebundene Rentenversicherung, der Tarif E,  zur Verfügung.

Staatliche Zulagen sichern

Bei der Riester-Förderung können Sie, wenn Sie im Jahr 2022 4 % Ihres Vorjahresbruttoeinkommens in Ihre Altersversorgung einbringen, staatliche Zulagen beantragen. Der Beitrag muss mindestens 60,00 Euro und darf maximal 2.100,00 Euro inklusive der Zulagen im Jahr betragen. Voraussetzung für die Zulage ist jedoch, dass Sie die Altersversorgung aus individuell versteuertem und mit Sozialabgaben versehenem Einkommen, also netto, betreiben. Wie hoch die staatliche Zulage ist, hängt von Ihrem Vorjahreseinkommen, vom Familienstand sowie von der Kinderzahl ab. Die Riester-Zulage setzt sich aus der Grundzulage von 175,00 Euro und der Kinderzulage von 185,00 Euro pro Kind zusammen. Für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder beträgt die Zulage sogar 300,00 Euro.

Der zu entrichtende Beitrag setzt sich somit aus Eigenleistung und staatlichen Zulagen zusammen.

PKDW Riester-Rente 2020

Bei der Einkommensteuerveranlagung überprüft das Finanzamt zusätzlich, ob ein geltend zu machender Sonderausgabenabzug für Sie günstiger ausfällt als die Zulagenförderung. Ist der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug größer als der Anspruch auf Zulage, wird der zusätzliche Sonderausgabenabzug gewährt.

Gleichstellung betrieblicher und privater Riester-Vertäge

Seit dem 01.01.2018 werden betriebliche Riester-Verträge privaten Riester-Verträgen gleichgestellt. Damit werden in der Rentenphase keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr erhoben! Dies gilt für Mitglieder der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).

Kapitalleistung nur zum Teil möglich

Wenn die Riester-Förderung bei der Betrieblichen Altersversorgung in Anspruch genommen wird, haben Sie die Möglichkeit, sich das Kapital zu 30 % auszahlen zu lassen zuzüglich einer 70 %-igen lebenslangen Rente. Eine Kapitalleistung ist gesetzlich ausgeschlossen.

Bei Fragen zur Riester-Rente schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie an:

E-Mail: info@pkdw.de
Tel: 0203 99219-72