Ende des Arbeitsverhältnisses / Arbeitgeberwechsel

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, meldet Ihr Arbeitgeber Sie bei der PKDW ab. Damit wird Ihre Mitgliedschaft automatisch beitragsfrei gestellt.

Anschließend haben Sie folgende Möglichkeiten: 

  • Sie zahlen privat weiter ein.
  • Sie lassen Ihre Altersversorgung beitragsfrei ruhen. Die Wiederaufnahme der Zahlung ist jederzeit möglich.
  • Sie übertragen Ihr Deckungskapital auf die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers.

Fortführung über Ihren neuen Arbeitgeber

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln oder bereits gewechselt haben, können Sie Ihre PKDW-Altersversorgung  ganz bequem fortführen.

Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen für Ihren Arbeitgeber.

  • Sind Sie bereits vor dem 01.01.2005 Mitglied der PKDW geworden und haben mindestens einen Beitrag rechtmäßig besteuert per § 40 b EStG in Ihre BAV eingebracht?
    Bitte nutzen Sie diese Unterlagen zur Fortführung über den neuen Arbeitgeber (Altzusage) 
  • Sind Sie nach dem 31.12.2004 Mitglied der PKDW geworden?
    Bitte nutzen Sie diese Unterlagen zur Fortführung über den neuen Arbeitgeber (Neuzusage)
  • Bitte leiten Sie die Unterlagen entsprechend weiter.
  • Treffen Sie anschließend zusammen mit Ihrem neuen Arbeitgeber eine Entgeltumwandlungsvereinbarung, in der Sie Ihren gewünschten Jahres- oder Monatsbeitrag festlegen.
  • Senden Sie uns bitte eine Kopie der getroffenen Entgeltumwandlungsvereinbarung sowie der Erklärung zur Fortführung der Betrieblichen Altersversorgung zu.

Ihr Versicherungsschein, den Sie zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft erhalten haben, behält weiterhin seine Gültigkeit und auch Ihre Mitgliedsnummer bleibt erhalten. Benötigen Sie oder Ihr Arbeitgeber eine Kopie Ihres Versicherungsscheins, senden wir Ihnen diese gerne zu.

Haben Sie noch Fragen zu Ihrem Arbeitgeberwechsel?

Schreiben Sie einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an! 

E-Mail: arbeitgeberwechsel@pkdw.de
Tel: 0203 99219-77.

Private Fortführung

Sie können jederzeit auch privat Beiträge in die Pensionskasse einbringen, um Ihre Altersversorgung weiter aufzubauen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nicht. Beiträge, die aus individuell versteuertem Einkommen eingebracht wurden, sind in der Leistungsphase nur mit dem Ertragsanteil zu besteuern. Bitte lesen Sie hierzu auch unser Infoblatt »Altersrente«.

Sie können die Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von 8 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) (im Jahr 2023: 7.008,00 Euro) frei an die PKDW entrichten.

Den Beitrag überweisen Sie bitte auf folgende Bankverbindung:

Commerzbank AG Duisburg

BLZ 350 800 70,
Kto 2 079 276 00
IBAN DE92350800700207927600
BIC DRESDEFF350
Bitte geben Sie dabei im Verwendungszweck Ihren vollständigen Namen, Ihre Mitgliedsnummer (Nummer Ihres Versicherungsscheins) sowie die vierstellige Nummer »9999« an. 

 

Beispiel: _______________ / 9999 / _________________
                (Name, Vorname) (Mitgliedsnummer)

Sie können auch unser Lastschriftformular für private Zahlungen nutzen, welches wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen.

Senden Sie uns dazu bitte einfach eine E-Mail an mitgliederberatung@pkdw.de oder rufen Sie unter 0203 99219-0 an.

Diese Informationen finden Sie auch in unserem Infoblatt »Private Fortführung der BAV«.

Übertragung auf die PKDW

Sie haben das Unternehmen gewechselt und Ihr neuer Arbeitgeber bietet Ihnen die Betriebliche Altersversorgung mit der PKDW an?

Wenn Sie über Ihren vorherigen Arbeitgeber bereits Beiträge in eine BAV im versicherungsförmigen Durchführungsweg (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) eingebracht haben, können Sie Ihr dort angespartes Kapital gegebenenfalls zur PKDW übertragen: 

Wie Sie dabei vorgehen:

  • Füllen Sie den Antrag auf Übertragung der Deckungsmittel aus, unterschreiben ihn und lassen ihn ebenfalls von Ihrem neuen Arbeitgeber unterzeichnen.
  • Senden Sie den Antrag an uebertragung@pkdw.de
  • Wir stellen eine unverbindliche Anfrage an den ehemaligen Versorgungsträger und erfragen die Höhe des Übertragungswertes gerne für Sie. 
  • Sobald nähere Informationen vorliegen, entscheiden Sie, ob Sie die Übertragung durchführen möchten. Wir setzen uns daraufhin erneut mit Ihrem ehemaligen Versorgungsträger in Verbindung.

Alternativ können Sie die Höhe der Übertragungswertes selbstverständlich auch selbst erfragen und uns anschließend informieren. 

Übertragung auf einen neuen Versorgungsträger

Wenn Ihr neuer Arbeitgeber Ihnen ausschließlich die Möglichkeit bietet, die Betriebliche Altersversorgung über einen anderen Durchführungsweg bzw. mit einem anderen Anbieter weiterzuführen, können Sie Ihr PKDW-Deckungskapital unter bestimmten Voraussetzungen auch auf einen neuen Versorgungsträger übertragen. 

Den entsprechenden Antrag dazu finden Sie hier.