Ende des Arbeitsverhältnisses / Arbeitgeberwechsel
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses meldet Ihr Arbeitgeber Sie bei der PKDW ab. Damit wird Ihre Mitgliedschaft automatisch beitragsfrei gestellt.
Anschließend haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie führen Ihre Altersversorgung über Ihren neuen Arbeitgeber weiter.
- Sie zahlen privat weiter ein.
- Sie lassen Ihre Altersversorgung beitragsfrei ruhen. Die Wiederaufnahme der Zahlung ist jederzeit möglich.
- Sie übertragen Ihr Deckungskapital auf die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers.
Fortführung über Ihren neuen Arbeitgeber
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln oder bereits gewechselt haben, können Sie Ihre PKDW-Altersversorgung ganz bequem fortführen.
Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen für Ihren Arbeitgeber.
- Sind Sie bereits vor dem 01.01.2005 Mitglied der PKDW geworden und haben mindestens einen Beitrag rechtmäßig besteuert per § 40 b EStG in Ihre BAV eingebracht?
Bitte nutzen Sie diese Unterlagen zur Fortführung über den neuen Arbeitgeber (Altzusage) - Sind Sie nach dem 31.12.2004 Mitglied der PKDW geworden?
Bitte nutzen Sie diese Unterlagen zur Fortführung über den neuen Arbeitgeber (Neuzusage) - Bitte leiten Sie die Unterlagen entsprechend weiter.
- Treffen Sie anschließend zusammen mit Ihrem neuen Arbeitgeber eine Entgeltumwandlungsvereinbarung, in der Sie Ihren gewünschten Jahres- oder Monatsbeitrag festlegen.
- Senden Sie uns bitte eine Kopie der getroffenen Entgeltumwandlungsvereinbarung sowie der Erklärung zur Fortführung der betrieblichen Altersversorgung zu.
Ihr Versicherungsschein, den Sie zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft erhalten haben, behält weiterhin seine Gültigkeit und auch Ihre Mitgliedsnummer bleibt erhalten. Benötigen Sie oder Ihr Arbeitgeber eine Kopie Ihres Versicherungsscheins, senden wir Ihnen diese gerne zu.
Haben Sie noch Fragen zu Ihrem Arbeitgeberwechsel?
Schreiben Sie einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!
E-Mail: arbeitgeberwechsel@pkdw.de
Tel: 0203 99219-77.
Private Fortführung
Sie können jederzeit auch privat Beiträge in die Pensionskasse einbringen, um Ihre Altersversorgung weiter aufzubauen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nicht. Beiträge, die aus individuell versteuertem Einkommen eingebracht wurden, sind in der Leistungsphase nur mit dem Ertragsanteil zu besteuern. Bitte lesen Sie hierzu auch unser Infoblatt »Altersrente«.
Sie können die Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von 8 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) (im Jahr 2023: 7.008,00 Euro) frei an die PKDW entrichten.
Den Beitrag überweisen Sie bitte auf folgende Bankverbindung:
Commerzbank AG Duisburg
BLZ 350 800 70,
Kto 2 079 276 00
IBAN DE92350800700207927600
BIC DRESDEFF350
Bitte geben Sie dabei im Verwendungszweck Ihren vollständigen Namen, Ihre Mitgliedsnummer (Nummer Ihres Versicherungsscheins) sowie die vierstellige Nummer »9999« an.
Beispiel: _______________ / 9999 / _________________
(Name, Vorname) (Mitgliedsnummer)
Sie können auch unser Lastschriftformular für private Zahlungen nutzen, welches wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen.
Senden Sie uns dazu bitte einfach eine E-Mail an mitgliederberatung@pkdw.de oder rufen Sie unter 0203 99219-0 an.
Diese Informationen finden Sie auch in unserem Infoblatt »Private Fortführung der BAV«.
Übertragung Ihrer Altersversorgung auf die PKDW
Behalten Sie den Überblick
Es freut uns, dass Sie sich für eine Übertragung des Wertes Ihrer bisherigen betrieblichen Altersversorgung auf die PKDW interessieren. Eine solche Übertragung kann Ihnen dabei helfen, die Entwicklung Ihrer Altersversorgung besser im Blick zu behalten und die spätere Pensionszahlung aus einer Hand zu erhalten. Nutzen Sie die Vorteile, Ihre Versorgung kompakt zu bündeln und alles im Blick zu behalten!
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Sie können innerhalb eines Jahres nach Beendigung Ihres alten Arbeitsverhältnisses verlangen, dass Ihre angesparte betriebliche Altersversorgung auf die PKDW übertragen wird, wenn Ihre Altersversorgung
- nach dem 31. Dezember 2004 begonnnen hat,
- über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung durchgeführt wurde und
- Ihr neuer Arbeitgeber der Übertragung auf die PKDW zustimmt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie Ihren Anspruch auf Übertragung innerhalb der Jahresfrist bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber bzw. dessen Versorgungsträger geltend machen. Auch in weiteren Einzefällen kann eine Übertragung ausnahmsweise möglich sein. In Betracht käme z.B. eine einvernehmliche Übertragung, die zwischen Ihnen, Ihrem ehemaligen und Ihrem neuen Arbeitgeber vereinbart wird.
Was ist zu tun?
- Mit diesem Formular ermächtigen Sie uns, die erforderlichen Auskünfte bei Ihrem bisherigen Versorgungsträger einzuholen. Dieses Formular senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an mitgliederberatung@pkdw.de.
- Wir wenden uns anschließend an Ihren bisherigen Versorgungsträger und bitten um Mitteilung sämtlicher relevanter Daten, wie insbesondere der konkreten Höhe des Übertragungswertes.
- Nach Erhalt dieser Daten lassen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot zukommen, sodass Sie sich entscheiden können, ob Sie die Übertragung auf die PKDW vornehmen möchten.
- Um die Übertragung abzuschließen, benötigen wir auf dem übersandten Angebit sowohl Ihre Unterschrift als auch die Unterschrift Ihres neuen Arbeitgebers. In seltenen Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass auch Ihr ehemaliger Arbeitgeber seine Zustimmung erteilen muss. Dies wäre aus dem Ihnen übersandten Angebot ersichtlich.
- Abschließend wird der zu übertragene Wert von dem Versorgungsträger an uns überwiesen und als Einmalbetrag in eine PKDW-Rentenanwartschaft umgewandelt.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie gerne unter 0203 99219-72 an oder senden Sie uns eine E-Mail an mitgliederberatung@pkdw.de.