Wichtige Information für Tarifbeschäftigte in der Chemie

Als Tarifangestellte/r in der chemischen Industrie haben Sie einen Anspruch auf den Entgeltumwandlungsgrundbetrag (ehemals Vermögenswirksame Leistungen) in Höhe von 478,57 Euro. Wird dieser Betrag für die Betriebliche Altersversorgung (BAV) verwendet, erhöht er sich um weitere 134,98 Euro (Tarifförderung I) auf insgesamt 613,55 Euro. 

Der Tarifvertrag "Lebensarbeitszeit und Demografie" wurde im Jahr 2015 neu gefasst. Damit gewährt der Arbeitgeber jedem Tarifmitarbeiter und jeder Tarifmitarbeiterin einen Anspruch auf den Demografiebetrag, der unter anderem für die tarifliche Altersversorgung (tAV) genutzt werden kann. Dieser lag im Jahr 2015 bei 338,42 Euro, in 2016 bei 550,00 Euro und beträgt seit 2017 750,00 Euro.

Vorteile der Einbringung in die Betriebliche Altersversorgung

Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Betriebliche Altersversorgung weiter aufzubauen, belohnt Ihr Arbeitgeber diese Entscheidung also mit zusätzlichen Beiträgen. Sie erhalten daher, ohne dass Sie selbst etwas hinzuzahlen, einen jährlichen Arbeitgeber-Beitrag in Höhe von 1.454,55 Euro (in 2021), der sich aus Entgeltumwandlungsgrundbetrag, der Chemietarifförderung I, dem Demografiebetrag und der Chemieförderung II (13,00 Euro pro 100,00 Euro) zusammensetzt.

Tarifvertrag »Moderne Arbeitswelt«

Im Jahr 2020 wurde nach dem Tarifvertrag »Moderne Arbeitswelt« ein Zukunftsbetrag eingeführt, der prozentual abhängig vom Ihrem monatlichen Tarifentgelt ist. Über die Jahre 2020 bis 2022 wurde er gestaffelt eingeführt und liegt seit 2022 dauerhaft bei 23 % des Monatsentgelts. Dieser Betrag kann unter anderem für die tAV verwendet werden (§ 2 Ziffer 3, § 4 TV Moderne Arbeitswelt i.V.m. § 16).

Voraussetzung hierfür ist, dass sich zunächst die Betriebsparteien für den Verwendungszweck der »tariflichen Altersvorsorge« entscheiden und Sie als Arbeitnehmer anschließend auch die individuelle Verwendung des Zukunftsbetrages für die tAV wählen. In diesem Fall erhöht sich der Zukunftsbetrag um die Chemietarifförderung II, sofern der gesamte Umwandlungsbetrag einschließlich der Chemietarifförderung die Grenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) nicht übersteigt.

Im Jahr 2023 können maximal 3.504,00 Euro (4 % der Beitragsbemessungsgrenze) steuer- und sozialversicherungsfrei in die BAV eingebracht werden. Für jede 100,00 Euro, die Sie als Arbeitnehmer selbst von Ihrem Brutto-Gehalt umwandeln, erhalten Sie zusätzlich 13,00 Euro Förderung vom Arbeitgeber.

Bei einem Tarifentgelt i.H.v. 3.000,00 Euro / Monat bedeutet dies im Jahr 2023 Folgendes (Beispiel-Tabelle):

Zur Ermittlung Ihrer voraussichtlichen Leistung bei der PKDW nutzen Sie doch einfach unseren Tarifrechner.